In Gemarkung Dorf-Erbach liegen vier Waldungen, die Stockheimer Hecken, der Höllrain, der Buchwaldskopf und die Ulmentannen. Die beiden letzeren gehören der Gemeinde Dorf-Erbach. Die Stockheimer Hecken und der südliche Teil des Höllrains wurde unter die Gemeindsmänner von Dorf-Erbach verteilt.
Die Stockheimer Hecken und der Höllrain gehörten zum Markwald Michelstadt, welcher Zell, Weitengesäß, Michelstadt, Stockheim und Dorf-Erbach gemeinsam gehörte, später getrennt wurde. Dorf-Erbach hatte in diesen Wald Weide- und Beholzungsrecht im südlichen Teil.
Dorf-Erbach muß seine Rechte an den Stockheimer Heckenwald schon früh aufgegeben haben, denn eine leider undatierte Notiz im Michelstädter Stadtarchiv führt aus, daß die Bürger der Stadt Erbach den Heckenwald und Höllrainwald in Gemarkung Dorf-Erbach “erblich zu Kauf” genommen haben.
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